Die Kirchengemeinde besteht aus den beiden Bad Nauheimer Stadtteilen Schwalheim und Rödgen. Die beiden Wettertalgemeinden haben einen gemeinsamen Kirchenvorstand.
Beide Orte sind in ihrem Kern alte Wetteraugemeinden mit zum Teil landwirtschaftlichem Einschlag und Wohnsitz für Arbeitnehmer in der näheren Umgebung und im Rhein-Main-Gebiet.
Die Kirchengemeinde ist in das gesellschaftliche Leben in den beiden Orten eingebunden. Im Vereinsring in Schwalheim ist die Kirchengemeinde Mitglied und engagiert sich bei vielen Aktivitäten wie Kartoffelfest, Kerb und Weihnachtsmarkt.
Ab November 2023 werden verschiedene landwirtschaftliche Flächen in Rödgen, Schwalheim und Bad Nauheim zur Verpachtung für 8 Jahre ausgeschrieben.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 30. September 2023 mit dem unten beigefügten Formular. Die Vergabe wird am 17. Oktober 2023 entschieden.
Wesentliche Entscheidungskriterien für den Zuschlag sind dabei folgende:
• Grad der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
• Regionale Herkunft des Pächters/der Pächterin
• Gebotener Pachtpreis über der Mindestpacht
• Kirchenzugehörigkeit des Pächters / der Pächterin
• Soziale Aspekte
Die Unterlagen zur Ausschreibung sind im Gemeindebüro (Wilhelmstraße 12, 61231 Bad Nauheim) oder hier zum Download verfügbar.
Sind die Mindestpachtpreise richtig berechnet?
Wir haben uns tatsächlich bei den Mindestpachtpreisen insbesondere der EKHN-Flächen verrechnet. Die korrigierten Werte sind in der Anlage deutlich ausgewiesen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass das Gartenland „Im vordersten Weinberg“ in Rödgen nicht zur Verpachtung ansteht, da es von der Kirchengemeinde selbst genutzt wird.
Warum werden die Pachtverträge dieses Jahr geändert?
Im Gegensatz zu den früheren Pachtverträgen, die keine festgeschriebene Laufzeit hatten, haben die derzeit laufenden Verträge das Auslaufdatum zum 10.11.2023. Einer ausdrücklichen Kündigung der Verträge bedurfte es daher nicht.
Derzeit läuft innerhalb der Landeskirche EKHN ein Umstrukturierungsprozess, in dem die einzelnen Gemeinden in einem Nachbarschaftsraum zusammengefasst werden. Die bisherigen Gemeinden werden danach in der bisherigen Form nicht mehr bestehen. Das gilt auch für die Zusammensetzung der Kirchenvorstände.
Dem Kirchenvorstand Schwalheim-Rödgen ist es wichtig, selbst ein letztes Mal die Vergabe der Gemeindeflächen vornehmen zu können.
Daher sollte die Neuregelung der Verpachtung 2023 erfolgen, um die Verpachtung über die Zeit der Umstrukturierung hinwegzubringen.
Mit der Laufzeit von 8 Jahren ab 2023 werden die hiesigen Pachtverträge gleichlaufend mit den Nachbargemeinden Bad Nauheim und Wisselsheim-Steinfurth 2031 zur gleichen Zeit enden und danach gemeinsam im Nachbarschaftsraum nach den gleichen Kriterien neu vergeben werden können.
Können die Pachtverträge inhaltlich geändert werden?
Für die in diesem Jahr angestrebten Neuverpachtung hat die Landeskirche einen Mustervertrag erstellt, der nach Kirchenrecht zwingend von den Gemeinden umzusetzen ist. Inhaltliche Veränderungen sind hier leider nicht möglich.