Sie haben die Möglichkeit, im Gemeindebüro Bad Nauheimer Kirchentaler in einer Stückelung von Euro 10,-, Euro 5,-, Euro 2,- oder Euro 1 ,- für einen Mindestbetrag von Euro 20,-- zu erwerben.
Im Gegenzug erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes, die bei der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden kann.
Bei künftigen Kirchenbesuchen setzen Sie statt Bargeld den Bad Nauheimer Kirchentaler in der gewünschten Höhe als Kollekte ein. Da die Laufzeit des Talers nicht begrenzt ist - auch nicht ans Kalenderjahr des Erwerbs gebunden! – hoffen wir, dass die Gemeinde regen Gebrauch vom nur mit Steuervorteilen verbundenen Kirchentaler macht.