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Lebensordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Lebensordnung beschreibt das gottesdienstliche Leben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Dazu gehören etwa Taufe, Trauung und Abendmahl ebenso wie Konfirmation und Bestattung. Sie enthält darüber hinaus Grundsätzliches zum Kirchenbild und zur Mitgliedschaft. Ein Ziel des im Juni 2013 von der Synode beschlossenen und im November 2018 aktualisierten Leitfadens für die Gemeindepraxis ist es auch, zu Diskussionen in Kirchenvorständen anzuregen und Gemeinden mehr Mut zu machen, sich der Lebenswirklichkeit der Menschen auf Basis der evangelischen Traditionen zu stellen. Auf dieser Seite gibt es dazu aktuelle Informationen und Hinweise. 

Den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, würdigte die neue Lebensordnung für die Gemeinden als „guten und orientierenden Text“. Der Leitfaden soll nach Worten Jungs dabei „gerade kein Lexikon oder gar Gesetzbuch für alle Einzelfälle der Gemeindearbeit sein“. Vielmehr soll sie „zur sensiblen Wahrnehmung, zur theologischen Klärung und verantwortlichem Handeln“ anregen. „Die Lebensordnung bringt ins Bewusstsein, dass es permanent nötig ist, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen, sie biblisch-theologisch zu klären, um dann daraus Folgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen“, so Jung.

Fast zehn Jahre Arbeit abgeschlossen

An der über 70 Einzelpunkte umfassenden Neufassung der „Ordnung für das kirchliche Leben in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ - so der offizielle Titel - wurde fast ein Jahrzehnt gearbeitet. Sie ersetzt Regelungen, die zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahre 1962 stammen. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess hatten sich neben einer Kommission der Kirchenleitung und den Ausschüssen der Kirchensynode unter anderem auch Universitätstheologen sowie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden und elf Pfarrkonvente beteiligt.

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