So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
- Kommen Sie in ein Gemeindebüro oder rufen Sie eine unserer Pfarrerinnen oder Pfarrer an und vereinbaren einen Gesprächstermin.
- Zum Abschluss des Gespräches erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern werden wir Sie an diesem besonderen Tag auch in die Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wünschen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung, wenn Sie sie zur Hand haben
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer unserer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.