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Der Kirchentaler

Kollekte bei Kirchenbesuch steuerlich absetzbar

Wie? Nach dem Euro schon wieder eine neue Währungseinheit oder gar eine Steuervorschrift, mit der der Staat uns ans Portemonnaie will? Nein, ganz im Gegenteil!

Wir haben eine Möglichkeit gefunden, bei der die Kollekte beim sonntäglichen Kirchenbesuch oder einem Konzert von der Steuer abgesetzt werden kann. Gottesdienstbesucher, die seither eine Münze oder einen Geldschein für karitative Zwecke in den Opferstock warfen, spendeten bisher diesen Betrag ohne jeglichen persönlichen steuerlichen Vorteil.

Stückelung

Sie haben die Möglichkeit, im Gemeindebüro Bad Nauheimer Kirchentaler in einer Stückelung von Euro 10,-, Euro 5,-, Euro 2,- oder Euro 1 ,- für einen Mindestbetrag von Euro 20,-- zu erwerben.

Im Gegenzug erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes, die bei der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden kann.

Bei künftigen Kirchenbesuchen setzen Sie statt Bargeld den Bad Nauheimer Kirchentaler in der gewünschten Höhe als Kollekte ein. Da die Laufzeit des Talers nicht begrenzt ist - auch nicht ans Kalenderjahr des Erwerbs gebunden! – hoffen wir, dass die Gemeinde regen Gebrauch vom nur mit Steuervorteilen verbundenen Kirchentaler macht.

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